Hierzu muss dem Unternehmen eine Elektrofachkraft mit erweiterten Kenntnissen zur Verfügung stehen, die die Qualifikationsanforderungen nach DIN EN 60079-17 Anhang B und Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV sowie TRBS 1201-1 erfüllt und nachgewiesen hat.

Diese Person sollte separat und einzeln benannt werden. 